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Immobilien auf Rentenbasis: Mehr Geld im Ruhestand

Die moderne Medizin macht es möglich, dass Menschen immer älter werden und sich gleichzeitig lange Zeit einer guten Gesundheit erfreuen. Unsere Renten sinken jedoch konstant, sodass es für viele Rentner schwierig ist, den gewohnten Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten. Wer der drohenden Altersarmut entkommen möchte, kann auf eine Immobilien-Leibrente zurückgreifen. Dieses oftmals unbekannte Modell sichert Immobilienbesitzern ein lebenslanges Wohnrecht und schafft zusätzlich liquide Mittel, um den verdienten Ruhestand in vollen Zügen zu genießen. Doch was ist eine Immobilien-Leibrente, wie funktioniert das Konzept und was gilt es bei Immobilien auf Rentenbasis zu beachten?

Was ist Hausverkauf auf Rentenbasis?

Der Erwerb einer Immobilie ist immer noch eine der besten Möglichkeiten der Altersvorsoge. Eine eigene Immobilie verursacht jedoch auch Kosten. So müssen laufend Steuern und Abgaben abgeführt sowie Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden. Bei der Immobilien-Leibrente wird das eigene Haus oder die eigene Wohnung, meist über einen versierten Makler, an einen Investor verkauft. Im Zuge des Immobilienerwerbs bezahlt der Investor nicht sofort einen gesamten Kaufbetrag nicht, sondern überweist dem Verkäufer eine regelmäßige Rente. Der Verkäufer erhält dadurch im Ruhestand zusätzliche finanzielle Mittel, behält jedoch sein Wohnrecht und darf die Immobilie uneingeschränkt nutzen. 

Wie funktioniert der Immobilienverkauf gegen Rente?

Bei der Immobilien-Leibrente wird die Immobilie verkauft, wobei der Verkäufer ein sogenanntes Nießbrauch- oder Wohnrecht erwirbt. Dieses Recht sichert dem Verkäufer eine regelmäßige Zusatzrente, deren genaue Höhe im Grundbuch verankert ist. Der exakte Betrag der Leibrente wird auf Basis unterschiedlicher Faktoren berechnet. Dazu zählen beispielsweise der Verkaufswert der Immobilie, anfällige Zinsen sowie die vereinbarte Dauer der Rente. Zudem lässt sich eine Wertsicherungsklausel vereinbaren, sodass die Rente automatisch an die aktuelle Inflationsrate angepasst wird. Sämtliche Vereinbarungen werden in einem notariell beglaubigten Vertrag festgehalten, wodurch rechtliche Sicherheit entsteht, die zuverlässig vor Altersarmut schützt. So ist es beispielsweise auch möglich, eine Zeitrente zu definieren, die unabhängig von der Lebensdauer des Verkäufers, auch über dessen Tod hinaus, bis zu einem definierten Zeitpunkt an die Angehörigen ausbezahlt wird.

Wie sieht das Modell in der Praxis aus?

In der Praxis überschreibt der Verkäufer die Immobilie an den Investor. Im Gegenzug erhält der Verkäufer ein lebenslanges Wohnrecht und eine zusätzliche Rente zur Altersvorsorge. Die Kosten für Steuern, Abgaben und größere Reparaturarbeiten werden in der Regel vom neuen Eigentümer getragen. Je nach Ausgestaltung des Vertrags ist es jedoch möglich, dass der Rentenbezieher sich auch weiter selbstständig um kleinere Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten kümmert. Die Höhe der Leibrentenzahlung ist im Grundbuch hinterlegt, wobei es dem neuen Käufer nicht möglich ist, Eigenbedarf anzumelden. Der Verkäufer ist somit unkündbar und darf das Haus oder die Wohnung lebenslang nutzen.

Was macht das Konzept der Immobilien-Leibrente so attraktiv?

Das Modell der Immobilien-Leibrente ist eine Win-win-Situation für beide Parteien, wobei ein erfahrener Makler für gewöhnlich den besten Immobilienpreis (bzw. monatliche Rente) für den Verkäufer erzielt. So erhält der Verkäufer nicht nur eine monatliche Rente, sondern muss auch keine Grundsteuer mehr bezahlen. Zudem lassen sich die Kosten für die Instandhaltung oder Sanierung vertraglich regeln, wodurch es zu einer zusätzlichen finanziellen Entlastung des Rentners kommt. Die Leibrente wird zudem auch dann ausbezahlt, wenn sich der Verkäufer dazu entscheidet, in eine Seniorenresidenz zu ziehen. Der Investor profitiert wiederum von der günstigen Finanzierung, da bei Kauf nicht der gesamte Immobilienpreis sofort fällig wird. So muss für den Kauf oftmals kein Darlehen aufgenommen werden, wobei vorhandene liquide Mittel für die Sanierung oder Renovierung aufgewendet werden können. 

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