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Ich habe eine Immobilie geerbt – und nun?

Wer ein Haus erbt, befindet sich in den allermeisten Fällen das erste Mal in einer solchen Situation – weiß aber auch häufig nicht, was er nun mit der Immobilie anfangen soll. Die Möglichkeiten nach der Annahme einer Erbschaft sind vielfältig: Ein Gebäude kann selbst bewohnt, verkauft oder auch vermietet werden, was primär von der eigenen Lebenssituation abhängt. Dennoch spielen auch viele rechtliche Aspekte mit hinein, die berücksichtigt werden müssen. Denn mit der Annahme einer Erbschaft geht man auch viele Verpflichtungen ein. Die wichtigsten Themen stellen wir Ihnen nachfolgend genauer vor.

Ich habe ein Haus geerbt – soll ich die Erbschaft annehmen oder ausschlagen?

Hier gibt es einen wichtigen Unterschied: Im Falle eines Vermächtnisses steht einem selbst nur ein gewisser Vermögensgegenstand zu, wie beispielsweise ein Grundstück. Man wird aber nicht rechtmäßiger Nachfolger des Erblassers, wie im § 1929 BGB vermerkt ist. 

Der Erbende erhält dagegen das vollständige Vermögen des Erblassers, dies schreibt der § 1922 Absatz 1 BGB vor. Eine Erbschaft beinhaltet daher nicht nur Vermögensgegenstände, sondern auch weitere eventuelle Verbindlichkeiten wie bestehende Schulden, laufende Bürgschaften und Weiteres. Das bedeutet, dass man als erbende Person für etwaige Schulden des Verstorbenen auch mit dem eigenen Vermögen haftet – dies gilt sowohl für Steuerschulden als auch für Hauskredite. 

Damit man sich um die eigenen finanziellen Verhältnisse keine Sorgen machen muss, ist es anzuraten, sich möglichst schnell einen Überblick über die finanzielle Situation des Erblassers zu verschaffen. Hierfür können Erben, aber auch Nachlassgläubiger beim zuständigen Nachlassgericht eine sogenannte Nachlassverwaltung beantragen. Sie beschränkt einerseits die Haftung des Erbenden auf den Nachlass (§§ 1975 und 1981 BGB) und informiert Gläubiger über die Finanzverhältnisse. War der Verstorbene verschuldet oder sind die Risiken für das eigene Vermögen schwer zu überblicken, ist es häufig die bessere Lösung, eine Erbschaft auszuschlagen.

Was beim Ausschlagen einer Erbschaft zu beachten ist

Hat man sich dazu entschieden, eine Erbschaft auszuschlagen, muss dies schriftlich gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Hierfür gilt eine Frist von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem man von der Erbschaft erfahren hat (§ 1944 Absatz 1 BGB). Befand sich der Wohnsitz des Verstorbenen im Ausland, wird die Frist automatisch auf sechs Monate verlängert. Wichtig: Sofern die Frist ungenutzt verstrichen ist, gilt eine Erbschaft automatisch als angenommen!

Wenn die Erbschaft zuvor schon angenommen worden ist, dann ist es prinzipiell nicht mehr möglich, die Erbschaft nachträglich noch auszuschlagen. Die Annahme einer Erbschaft kann formfrei mittels einer expliziten Erklärung erfolgen, doch auch durch schlüssige, aber stillschweigende Handlungen. Ein Beispiel dafür ist die Begleichung von Mietzahlungen für ein Gebäude. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen, in denen sich das Ausschlagen einer Erbschaft wieder rückgängig machen lässt – oder umgekehrt. Dies gilt dann, wenn man sich über die Eigenschaften des Verstorbenen geirrt hat oder Angaben inkorrekt waren.

Der Erbschein – was ist das genau?

In einem Erbschein werden die darin vermerkten Personen als rechtmäßige Erbende erläutert. Ehe man also über eine Erbschaft, wie ein Gebäude, selbst verfügen kann, ist ein Erbschein erforderlich. Beantragt werden kann dieser beim zuständigen Amtsgericht – dieses ist immer jenes, an dem der Verstorbene zuletzt seinen Wohnsitz hatte.

Wer Alleinerbe ist, kann einen solchen Erbschein auf eigene Faust beantragen. Mehrere Erben müssen dagegen einen Teilerbschein oder auch einen gemeinschaftlichen Erbschein anfordern. Wichtig: Der Erbschein berechtigt auch, das Grundbuch einsehen zu dürfen. Sind dort Belastungen wie Hypotheken, Dienstbarkeiten oder Grundschulden vermerkt, ist dies wichtig für die Entscheidung, ob eine Erbschaft überhaupt angenommen wird oder nicht.

Erbe angenommen: Der Grundbucheintrag muss geändert werden

Zählt eine Immobilie zum Nachlass, müssen Erben einen Antrag auf die Berichtigung des Grundbuchs stellen – dies schreibt § 82 der Grundbuchordnung, GBO vor, weil der Eintrag dann nicht mehr korrekt ist. Denn der Verstorbene wird so lange im Grundbuch als Eigentümer genannt, bis eine Änderung erfolgt. Durch die gesetzliche Erbfolge sind Erbende allerdings schon die neuen Eigentümer geworden. Ein Notar ist für eine solche Berichtigung übrigens nicht nötig.

Wichtig: Die Beantragung der Grundbuchberichtigung muss auf schriftlichem Wege beim zuständigen Grundbuchamt – das zum Amtsgericht gehört – erfolgen.

Wer die Änderung beantragt, ist dazu verpflichtet, dem Grundbuchamt die korrekte Erbfolge nachzuweisen, was im § 35 GBO vermerkt ist. Dies erfolgt praktisch durch das Vorlegen eines Erbscheins, eines Erbvertrags oder eines vom Notar beglaubigten Testaments inklusive Eröffnungsvermerk – sofern sich die Erbfolge aus den vorliegenden Dokumenten ohne Zweifel feststellen lässt. Sofern lediglich ein privatschriftliches, also nicht beglaubigtes, oder überhaupt kein Testament vorliegt, ist die Beantragung eines Erbscheins immer Pflicht.

Übrigens: Lässt der Immobilienerbe das Gebäude auf sich umschreiben, ist dies für ihn nicht mit Kosten verbunden, sofern er den Antrag auf die Grundbuchberichtigung innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers stellt. 

Erbe angenommen: Haus vermieten, verkaufen oder selbst bewohnen?

Erbt man ein Haus, steht man vor der großen Frage, ob die Immobilie selbst bewohnt, verkauft oder vermietet werden soll. In allen drei Fällen gibt es Dinge, die beachtet werden müssen und im Folgenden näher erläutert werden.

Verkauf der Immobilie

Ist eine Immobilie nicht zur Eigennutzung oder zum Vermieten geeignet, dann kann es am sinnvollsten sein, sie stattdessen zu verkaufen. Gerade dann, wenn es innerhalb einer Erbengemeinschaft Unstimmigkeiten gibt, ist ein Verkauf oft die einzig richtige Möglichkeit, um den Streit zu beenden. Des Weiteren sorgt die gute Marktsituation in Krefeld aufgrund von ansteigendem Zuzug aus dem direkten Wohnumfeld in Düsseldorf und das niedrige Zinsniveau für aktuell attraktive Verkaufserlöse. 

Eine fundierte Bewertung von uns kann dafür sorgen, dass das Haus auf dem Immobilienmarkt zu einem marktgerechten Preis angeboten wird und zeitnah und für Sie mit einem minimalen Aufwand verkauft wird.

Immobilie selbst bewohnen

Gerade dann, wenn es sich beim Erblasser um ein Elternteil oder einen anderen nahen Verwandten handelt, spielt die emotionale Bindung an ein Haus oft eine Rolle. In diesem Fall liegt es nahe, dass der Erbende selbst das Haus weiter bewohnen möchte und es ihm schwer fällt, es zu verkaufen. Dennoch sollte auch der Zustand des Gebäudes berücksichtigt werden: Ist es baufällig oder fallen demnächst teure Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten an? Kann man diese finanziell stemmen? Diese Überlegung ist im Vorfeld wichtig, um sich nicht in finanzielle Bredouille zu bringen. Wer nicht alleine erbt, sondern Teil einer Erbengemeinschaft ist, kann auch die Miterben auszahlen, um die Immobilie danach alleine nutzen zu dürfen. 

Vermietung der Immobilie

Ein geerbtes Einfamilienhaus zu vermieten, liegt zwar nahe, ist aber nicht immer lohnenswert. Denn die anfallenden Kosten für die Instandhaltung lassen sich nicht auf den einzelnen Mieter umlegen, zudem kann häufig keine rentable Eigenkapitalrendite aus den Einnahmen erwirtschaftet werden. Bei einem Mehrfamilienhaus kann die Vermietung dagegen lohnenswerter sein, da dann mehrere Mietparteien in das Gebäude einziehen und die Kosten sich auf die Mieter verteilen lassen könnten. 

Als Immobilienerbe wichtig zu beachten: Die Erbschaftssteuer

Grundsätzlich müssen sich Erben immer darüber im Klaren sein, dass ein Erwerb von Vermögensgegenständen auf Grund eines Todesfalls immer der Erbschaftssteuer unterliegt. Dies schreibt § 1 Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz, ErbStG vor. Hier gelten fest geregelte Freibeträge, die vom Verwandtschaftsgrad abhängen und in verschiedene Steuerklassen unterteilt sind. Auf diese Weise werden die zu versteuernden Vermögensbeträge reduziert. Zudem sind auch die einzelnen Steuersätze für die Erbschaftssteuer entsprechend der Steuerklasse und der Erbsumme gestaffelt, welche nach dem Abzug des Freibetrags übrig bleibt. Dem Finanzamt muss eine Erbschaft innerhalb drei Monate nach Kenntnisnahme angezeigt werden.

P.S. Bitte sehen Sie diese Blogbeiträge aus rein informativer Sicht. Eine Rechtsberatung nehmen wir hiermit nicht vor.

Auch 2019 wieder für Sie da!

Wir wünschen Ihnen und Euch ein frohes und vor allem gesundes Jahr 2019 und freuen uns auch in diesem Jahr wieder auf weitere gute Gespräche mit Ihnen und viele interessante Immobilien.

Sollte einer Ihrer größten Wünsche für 2019 der Kauf der eigenen Immobilie sein, freuen wir uns jederzeit von Ihnen zu hören. Gemeinsam werden wir Ihnen diesen Wunsch sicherlich erfüllen können!

Einen guten Start in die Woche wünscht das Team von Kersting-Immobilien

Bild: designed by Freepik

Kersting-Immobilien wird -im Spielbetrieb des KEV- Namensgeber im Business-Club des Königpalast!

Wir freuen uns in dieser Saison ein kleiner aber „fester“ Teil der Krefelder Pinguine sein zu können.

Mit dem Namensrecht am Business-Club im Königpalast freuen wir uns, als Krefelder Familienunternehmen, ein wichtiges Stück Krefeld zu unterstützen.

Wir hoffen gleichzeitig ein kleines Statement setzen zu können und andere kleine Krefelder Unternehmen zu einer Unterstützung zu bewegen.
Die „Jungs“ der Pinguine haben es verdient und zeigten in den letzten Spielen eindrucksvoll was diese Saison möglich ist!

Martin und Kristopher Kersting vor einem der Banner

Roll-Up Display im Eingangsbereich des Stadions

Projekt „Krüllsdyk“ in Krefeld erfolgreich abgeschlossen

24 Neubauwohnungen vermarktet.

In diesem Jahr fertiggestellt, konnten wir heute den letzten Mietvertrag unterzeichnen und das Projekt „Krüllsdyk“ erfolgreich abschließen.

Sehr zentral gelegen, prägt dieses schöne Objekt nun das Stadtbild im Krefelder Dykgebiet. Es standen Wohnungsgrößen von 60 – 107 qm mit bester Ausstattung und viel Licht zur Vermietung. Darüber hinaus gab es ausreichend Stellplätze im rückwärtigen Innenhof. Ein kleines aber doch wichtiges Detail in diesen Lagen…

Weitere Projekte, auch im Verkauf, folgen in Kürze. Informationen hier bei uns: www.kersting-immobilien.de

„Langsames Erwachen“ – Krefeld hat es nun auf eine volle Seite in der FAZ am Sonntag geschafft!

„Viele Jahre lag Krefeld tief im Dornröschenschlaf. Nun entdecken vor allem Düsseldorfer die prächtigen Gründerzeitbauten rund um den Stadtwald. Die Innenstadt muss noch wachgeküsst werden.“ 

FAZ, 20.08.2017, Nr. 33, S. 48 von Miriam Beul

Wer am vergangenen Sonntag (20.08.2017) die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung gelesen hat, staunte nicht schlecht, als die ganze Seite 48 dem Thema Wohnen in Krefeld gewidmet war.

Nachdem vor einigen Wochen bereits die BILD ein bekanntes Immobilienportal zitierte und Krefeld zu den Top 3 Städten mit dem größten Wertzuwachs zählte, meldet sich nun auch die FAZ zu Wort und spiegelt damit das deutlich gestiegene Interesse am Wohnstandort Krefeld nochmals wider.

Der Artikel ist hier zu finden: Langsames Erwachen – Wohnen in Krefeld

Auch wir, als lokales Unternehmen, wurden zu dem Thema befragt und haben unsere Sichtweise einmal schildern dürfen. Wir freuen uns sehr über das gestiegene Interesse am hiesigen Wohnstandort und sind gewillt die positive Entwicklung mit unserem Know-How weiter zu unterstützen.

Politik diskutiert Freibetrag auf Grunderwerbsteuer!

Die Ersparnis wäre wirklich Sehenswert!

Wie einem aktuellen Bericht des Handelsblatt entnommen werden kann, wird in der Politik aktuell ein Freibetrag auf die Grunderwerbsteuer diskutiert. Bundesbauministerin Hendricks hält einen Freibetrag zwischen € 150.000 – € 200.000,- für sinnvoll. (Deutsche Presse-Agentur: „SPD will Freibetrag bis zu 200.000 Euro“, unter: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/grunderwerbsteuer-spd-will-freibetrag-bis-zu-200-000-euro/20021798.html (abgerufen am11.08.2017))

Herr Lindner der FDP erwähnte sogar einen Betrag von € 500.000,- – wohl aber eher als unrealistisch einzustufen.

So oder so wäre die Ersparnis groß: Bei einem möglichen Freibetrag von € 200.000 und einem aktuellen Grunderwerbsteuersatz in NRW von 6,5% liegt die Ersparnis bei € 13.000,-!

Wir halten Sie weiter informiert.

Immobilienscout24 Premium Partner 2017

Zum 5. Mal in Folge – wir sagen Danke!

Wir freuen uns sehr, das wir auch dieses Jahr wieder von Immobilienscout24 mit dieser Urkunde ausgezeichnet wurden. Diese Auszeichnung und die damit einhergehenden, vielen positiven, Rückmeldungen unserer Kunden bestätigen uns in unserer bewährten, über 25-Jährigen „Kersting-Dienstleistung“. Wir sagen Danke!

Sehr gerne bieten wir auch Ihnen unsere langjährige „Kersting-Dienstleistung“ für einen erfolgreichen Immobilienverkauf an. Sprechen Sie uns an, wir freuen uns!

 

Museum Haus Lange zu verkaufen!

Geht nicht, gibt’s bei uns nicht! Wir verkaufen jetzt auch Museen…

#MuseumHausLangezuverkaufen #WerbungfüreineEinzelausstellung – Bei dieser Aktion handelt es sich um eine interessante Einzelausstellung im bekannten Krefelder Museum Haus Lange.

Elmgreen & Dragset. Die Zugezogenen

Elmgreen & Dragset

Elmgreen & Dragset
White Maid, 2014
Aluminiumguss, Stahlkonstruktion, Lack, Kleidung
Courtesy Galerie Perrotin
The Old World, Fig. 1, 2014
Mattlack auf Holz, Stahl, Spiegel, Uhr, Rahmen
227 x 115 x 30 cm
Courtesy Galerie Perrotin
Foto: Joyce Yung                                                         VG Bild-Kunst, Bonn 2017

Das Museum Haus Lange zeigt eine Einzelausstellung des Künstlerduos Elmgreen & Dragset. Unter dem Titel „Die Zugezogenen“ nutzen die Künstler Haus Lange so, wie es ursprünglich intendiert war: als Wohnhaus einer Familie.

Das Inserat, welches Sie hier sehen, ist eines der vielen Details rund um die Ausstellung, die mit den Grenzen zwischen Realität und Fiktion, privatem und öffentlichem Raum, Architektur, Kunst und Gesellschaft spielt.

Ganz herzlich sind Sie zum ersten Besichtigungstermin eingeladen: Die Eröffnung von „Elmgreen & Dragset. Die Zugezogenen“ findet statt am 19. Februar 2017 um 11.30 Uhr im Museum Haus Lange auf der Wilhelmshofallee 91, 47800 Krefeld.

Die Ausstellung ist vom 19. Februar bis 27. August 2017 zu sehen. Weitere Informationen zur Ausstellung, den Künstlern und dem Museum Haus Lange finden Sie unter: www.kunstmuseenkrefeld.de

Ausstellung im Museum Haus Lange in Krefeld

Loft’s in Krefeld-City – Verkauf erfolgreich abgeschlossen!

Nachdem auch der Verkauf der letzten Loft-Wohnung in Krefeld vor einer Woche abgeschlossen wurde, läuft der Umbau nun auf „Hochtouren“ und erste Schritte sind bereits zu erkennen.

Insbesondere die Erhaltung einiger schützenswerter Elemente, sowie der gleichzeitige Abriss alter Bauteilie stehen zur Zeit im Vordergrund. Weitere Upadtes folgen natürlich nun regelmäßig!

Bellevue Best Property Agent 2015, 2016, 2017

Auszeichnung Bellevue Best Property Immobilienmakler

Bellevue Best Property Agent 2015

Bellevue Best Property Agent 2015

Bellevue Best Property Agent 2016

Bellevue Best Property Agent 2016

Bellevue Best Property Agent 2017

Bellevue Best Property Agent 2017

Update 09.12.2016
Auch für 2017 sind wir wieder als Best Property Agent der Bellevue ausgezeichnet worden.

Update 06.01.2016
2016 wurde uns vom Immobilien Magazin Bellevue erneut die Auszeichnung Bellevue Best Property Agent verliehen.

Das neue Jahr hat bereits gut begonnen!

Mit der Auszeichnung zum Bellevue Best Property Agent dürfen wir uns zu einer kleinen Auswahl exklusiver und empfehlenswerter Immobilienunternehmen zählen.

Bei der Auswahl wird hoher Wert auf Kriterien wie Seriosität, Erfahrung, Marktkenntnis, Arbeitssorgfalt, uvm. gelegt und bietet Ihnen als Kunde somit ein hohes Maß an Sicherheit, wenn es um den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie geht.

Nur wer ein kontinuierlich hohes Leistungsniveau aufbringt wird auch im Folgejahr durch eine Fach-Jury mit diesem Titel ausgezeichnet, was nicht nur auf nationaler Basis sondern auch im internationalen Bereich für ein hohes Ansehen dieser Auszeichnung sorgt.