Kategorie: Krefeld

Dachbegrünung – der schicke Naturhut für die Immobilie!

Nachhaltigkeit und Energieeinsparung werden immer wichtiger und man macht sich Gedanken, wie man die Umwelt schonen kann. In diesem Zusammenhang hört man immer wieder von der Dachbegrünung. Eine solche Bepflanzung für das Flachdach punktet nicht nur optisch, sondern hat noch zahlreiche weitere Vorteile. Welche das sind, verraten wir Ihnen in folgendem Artikel.

Diese Vorteile bietet Ihnen ein Gründach

Eine Dachbepflanzung ist nicht nur nachhaltig und eine ideale Möglichkeit, Umweltschutz zu zelebrieren; sie bietet Ihnen noch zahlreiche weitere Vorteile. Ihr Dach wird vor Witterungseinflüssen aller Art optimal geschützt. Damit kann sich seine Lebensdauer sogar verdoppeln. Weiterhin kann das Raumklima deutlich verbessert werden: Eine Dachbepflanzung sorgt dafür, dass die Räume unter dem Dach im Sommer angenehm kühl bleiben und Sie sich eine Klimaanlage sparen können. Im Winter dagegen bietet Ihnen eine Begrünung eine bessere Wärmespeicherung. Das bewirkt, dass die Räume direkt unter dem Dach länger warm bleiben. Die Dämmwirkung einer Dachbegrünung kann der eines 80 Millimeter dicken Dämmstoffes entsprechen. Weiterhin profitieren Sie vom Schallschutz eines Gründachs: In der Großstadt ist dieser besonders vorteilhaft und Sie werden ihn schnell zu schätzen wissen. Insgesamt kann ein Gründach Ihre Wohnbedingungen also deutlich verbessern. Der wohl größte Vorteil aber ist die Nachhaltigkeit eines begrünten Daches: Staub und Schadstoffe aller Art werden aus der Luft gefiltert und es entsteht sauerstoffreiche Luft. Zudem sieht eine Dachbegrünung einfach nur schön aus und ist ein absoluter Hingucker vor allem im tristen Großstadtdschungel. In zahlreichen Großstädten konnte bereits eine deutliche Zunahme an Tieren wie Bienen oder Schmetterlingen festgestellt werden. Für sie stellt eine Begrünung einen natürlichen Lebensraum dar. 

Dennoch sollten Sie auch die Nachteile eines begrünten Daches nicht außer Acht lassen, wenngleich diese Liste deutlich kürzer als die der Vorteile ist. Natürlich sind die Anschaffungskosten nicht von der Hand zu weisen und auch für die laufende Wartung müssen Sie durchaus Kosten einplanen. Diese sind besonders hoch, wenn Sie eine Spezialfirma mit der Pflege beauftragen. Das ist besonders bei einer intensiven Begrünung sinnvoll, denn der Pflegeaufwand ist recht hoch. Die Pflanzen müssen bewässert, beschnitten und von Unkraut befreit werden. 

Welche Arten der Dachbegrünung gibt es?

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten der Dachbepflanzung. Ist die Dachbegrünung eher unauffällig und noch dazu pflegeleicht, spricht man von einer extensiven Begrünung. Ist der Pflegeaufwand höher und die Anpflanzung auffälliger, nennt man es intensive Begrünung – auch gerne Dachgarten genannt. Die intensive Dachbegrünung erfordert einen deutlich höheren Pflegeaufwand. Richtig angelegt und gepflegt, zieht sie aber auch alle Blicke auf sich und kann traumhaft aussehen. Voraussetzung für die intensive Begrünung ist ein mindestens zwei Meter hoher Bodenaufbau, in dem ausreichend Nährstoffe und Wasser gespeichert werden können. Bei einer intensiven Begrünung sind Sie recht flexibel, was die Bepflanzung angeht. Hier fühlen sich Sträucher und auch Bäume wohl. Eine solche üppige Bepflanzung bedeutet natürlich nicht nur einen erhöhten Pflegeaufwand, sondern auch höhere Anschaffungskosten. Klare Vorteile dieser Begrünung sind – wie schon oben beschrieben:

  • Lärm- und Schallschutz
  • bietet Lebensraum
  • bindet Feinstaub aus der Umgebung

Das gilt es bei der Anlage zu beachten

Sie haben sich für eine Begrünung Ihres Daches entschieden? Tatsächlich ist eine extensive Dachbegrünung in der Regel nicht genehmigungspflichtig; Behördenwege können Sie sich hierfür also schon einmal sparen. Die intensive Begrünung bedarf hingegen in der Regel einer Genehmigung. 

Egal für welche Begrünung Sie sich entscheiden, halten Sie unbedingt Rücksprache mit einem Statiker. Er wird die Tragfähigkeit des Daches testen. 

Grundsätzlich ist eine Begrünung für ein Flachdach sinnvoll, doch auch andere Dacharten können durchaus mit einer Begrünung versehen werden. Haben Sie gewusst, dass es sogar Ortschaften gibt, in denen eine Dachbegrünung vorgeschrieben ist? Da sie nachweislich Vorteile für das Klima bringt, ist sogar eine Förderung möglich. Fragen Sie am besten im Rathaus nach, ob Ihre Kommune sich anteilig an den Kosten beteiligt. Auch bei der KfW, der Kreditanstalt für Wiederaufbau, können Sie nachfragen. Es handelt sich bei der Begrünung um eine Dachsanierung und dementsprechend sind Zuschüsse möglich. Beim sogenannten Zuschuss 430 erhalten Sie z.B. bis zu zehn Prozent der Gesamtkosten zurückerstattet. 

Fazit

Sicher scheint eine Dachbegrünung auf den ersten Blick mit viel Arbeit und hohen Kosten verbunden zu sein. Halten Sie sich jedoch die Vorteile vor Augen, die eine solche Begrünung sowohl für die Umwelt als auch für Ihren Wohnkomfort bietet. Holen Sie sich die Natur auf Ihr Dach und freuen Sie sich jeden Tag aufs Neue über den traumhaften Anblick. Suchen Sie noch ein neues Eigenheim, auf dem Sie eine solche Begrünung realisieren können? Wir von Kersting Immobilien sind Ihnen gerne bei der Suche behilflich.

Das Vorkaufsrecht – Definition, Ausübung und Fristen

Wer eine Immobilie veräußern oder erwerben möchte, muss bestimmte Regelungen beachten. Dazu gehört das Vorkaufsrecht. Begünstigte können von diesem Recht zum Vorkauf Gebrauch machen, sobald ein Kaufvertrag mit einem Dritten ausgehandelt und geschlossen wurde.

Was ist das Vorkaufsrecht?

Ein Recht zum Vorkauf kann festgelegt werden oder gesetzlich bestehen. Für Mieter einer Wohnung ist es beispielsweise ein gesetzlicher Schutz, wenn eine Wohnung bzw. ein Mehrfamilienhaus in Wohnungseigentum aufgeteilt wird. Ist ein Eigentümerwechsel der Wohnung oder des Hauses geplant, können Mieter eines laufenden Mietverhältnisses die Rolle des Käufers anstelle des geplanten Dritten übernehmen. Diese Begünstigung gilt allerdings nicht, wenn der Verkauf an einen Verwandten oder Haushaltsangehörigen erfolgt.

Ist der Verkauf eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung geplant und findet sich ein Kaufinteressent, kann der Vorkaufsverpflichtete (Eigentümer der Immobilie auf der ein Vorkaufsrecht besteht) einen Kaufvertrag mit dem potenziellen Käufer aushandeln und die Konditionen festlegen. Existiert ein Vorkaufsberechtigter, muss dieser über den geplanten Verkauf informiert werden. Zudem muss der bestehende Kaufvertrag zeitnah vorgelegt werden. Ist der Vorkaufsberechtigte mit den Konditionen einverstanden, hat er ein Vorrecht zum Kauf der Immobilie.

Das Recht zum Vorkauf kommt zum Tragen, sobald ein rechtswirksamer Kaufvertrag mit einem Drittkäufer geschlossen wurde. Liegen noch keine Einigung und Rechtswirksamkeit vor und tritt eine der Parteien vom geplanten Kauf oder Verkauf zurück, erlischt auch das Recht zum Vorkauf auf die Immobilie. Bei einem Rücktritt von einem rechtswirksamen Kaufvertrag bleibt dagegen das Recht zum Vorkauf für einen weiteren, künftigen Verkauf bestehen. Zur Ausübung des Immobilienvorkaufsrechts müssen beide Kaufverträge – Vorkaufsverpflichteter/Drittkäufer und Vorkaufsverpflichteter/Vorkaufsberechtigter – notariell beglaubigt vorliegen.

Welche Arten gibt es?

Bei dem Recht zum Vorkauf von Immobilien oder Grundstücken werden drei Arten unterschieden. Dabei handelt es sich um:

  • das gesetzliche oder öffentlich-rechtliche Vorkaufsrecht
  • das schuldrechtliche Vorkaufsrecht
  • das dingliche Vorkaufsrecht

Gesetzliches Recht zum Vorkauf – Grundstücksvorkaufsrecht, Miterbenanspruch und Mieterschutz

Das gesetzliche Recht zum Vorkauf bezieht sich sowohl auf den Grundstücks- als auch auf den Immobilienverkauf. Diese Vorkaufsrechtsart kommt in den meisten Fällen zur Anwendung, wenn Grundstücke oder Immobilien mit einem Recht (zu finden im BGB und meist nicht in den Grundbüchern) zum Vorkauf belegt sind. Wird ein solches Grundstück oder Gebäude verkauft, muss der ausgehandelte Kaufvertrag zum Beispiel zunächst der Gemeinde bzw. Kommune vorgelegt werden. Handelt es sich um einen Erbanteil, müssen die Miterben benachrichtigt werden und können ihren Anspruch antreten. Bei einer gemieteten Wohnung oder einem Haus kann der Mieter als Käufer einsteigen. Erst bei einem Verzicht der Vorkaufsberechtigten in Form einer schriftlichen Erklärung darf das Grundstück oder die Immobilie an den Drittkäufer veräußert werden. Die rechtlichen Grundlagen finden sich unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie im Baugesetzbuch.

Schuldrechtliches Recht zum Vorkauf – Vereinbarung zwischen Eigentümer und Vorkaufsberechtigtem

Ein schuldrechtliches Recht zum Vorkauf ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien, beispielsweise zwischen dem Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstücks und einem Vorkaufsberechtigten. Die Sache selbst, also das Grundstück, Gebäude oder die Wohneinheit, sind in dem Fall nicht belastet – es gibt also keine Vereinbarung im jeweiligen Grundbuch. Dritte können, wenn Sie umgangen werden, hier kein Recht zum Vorkauf geltend machen. Dem Eigentümer steht es zudem zu, die Immobilie an einen Drittkäufer zu veräußern. Wird der Vorkaufsberechtigte dabei jedoch übergangen, kann er Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Immobilie bleibt jedoch Eigentum des Drittkäufers. Eine Anfechtung ist nicht mehr möglich, sobald der Grundbucheintrag erfolgt ist. Als Rechtsgrundlage dient das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB Paragrafen 463-473).

Dingliches Recht zum Vorkauf mit Grundbucheintrag

Das dingliche Recht zum Vorkauf bezieht sich ausschließlich auf Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z.B. Teileigentum). Soll ein Grundstück mit dem Recht zum Vorkauf belegt werden, wird dies, anders als oben, im Grundbuch festgehalten. Üblicherweise liegt ein rechtlicher Grund für die Eintragung vor. Ist dies nicht der Fall, kann das Recht entzogen werden. Das dingliche Recht kann zusätzlich zu dem schuldrechtlichen Recht bestehen und fungiert in dem Fall als Absicherung für den Vorkaufsberechtigten. Dieser ist auf diese Weise bei einem Verkauf vorgemerkt und die Übertragung auf einen Drittkäufer wird verhindert, bis der Vorkaufsberechtigte den Verzicht erklärt. Die zugrunde liegende Regelung findet sich im BGB Paragraf 1094.

Einzuhaltende Fristen und weitere Regelungen

Sind keine Fristen vertraglich festgehalten worden, hat der Vorkaufsberechtigte zwei Monate Zeit, von seinem Recht Gebrauch zu machen und die Immobilie oder das Grundstück zu den festgelegten Konditionen zu erwerben. Danach erlischt das Recht zum Vorkauf einer Sache. Ist mehr als eine Person vorkaufsberechtigt, kann das Recht nur ausgeübt werden, wenn alle zu gleichen Teilen den Kauf erklären. Passiert dies nicht, erlischt auch in diesem Fall das Recht. Zudem kann das Recht zum Vorkauf aus anderen Gründen verfallen. Der Vorkaufsberechtigte kann es löschen lassen. Dies muss notariell beglaubigt sein. Weiterhin erlischt das Recht beim Tod eines Vorkaufsberechtigten sowie wenn ein Grundstück vererbt oder verschenkt wird.

Immobilien kaufen und verkaufen mit einem Immobilienmakler – Beratung bei Kersting Immobilien

Wir von Kersting beraten Sie gerne ausführlich, wenn Sie eine Immobilie oder ein Grundstück kaufen oder verkaufen möchten. Durch unsere langjährige Erfahrung wissen wir genau, worauf es beim An- und Verkauf ankommt. Wir begleiten Sie kompetent durch den gesamten Prozess. Besteht für ein Grundstück oder eine Immobilie ein Recht zum Vorkauf, achten wir auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen, sodass Ihnen keine Nachteile beim Kauf oder Verkauf entstehen. Gleiches gilt selbstverständlich für Rechte und Pflichten jeglicher Art. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme – gerne beantworten wir Ihre Fragen!

Was für ein Jahr 2020!

Wie so oft lag man sich am Abend des 31.12.2019 in den Armen und hat sich auf ein spannendes, fröhliches und gesundes neues Jahr 2020 gefreut. Was dann geschah hat wohl niemand von uns kommen sehen. Es folgten Monate voller Ungewissheit und neuer Herausforderungen und die Teamarbeit eines ganzen Landes war gefragt.

Auch für uns bedeutete dies eine Umstellung in verschiedener Hinsicht, welcher wir uns, vor allem für das gemeinsame Ziel „COVID Bekämpfung“, gerne gestellt haben.

Für uns ist es daher, wie in jedem Jahr, selbstverständlich wieder etwas Gutes zu tun und unsere Spende an die Krefelder Kindertafel zu tätigen. Viele Menschen sind dieses Jahr unverschuldet in eine Notlage geraten und sind auf solche tollen Institutionen angewiesen, die unsere höchste Achtung verdienen – herzlichen Dank an die vielen ehrenamtlichen Helfer!

Auch wenn das Jahr noch nicht ganz vollendet ist und wir, wie gewohnt das ganze Jahr und natürlich auch zwischen den Feiertagen für Sie (wenn auch etwas distanzierter als sonst) da sind, möchten wir diese letzten Zeilen gerne nutzen und uns jetzt schon bei Ihnen ganz herzlich bedanken.

Bedanken für das Vertrauen welches Sie uns, auch in dieser turbulenten Zeit, wieder geschenkt haben, bedanken für die vielen guten Gespräche mit Ihnen, bedanken für die gute Zusammenarbeit, bedanken für Ihre Empfehlungen und netten Bewertungen.

Wir sind gespannt auf das Jahr 2021 und freuen uns mit unserem gesamten Team natürlich jederzeit wieder auf Sie und Ihre Immobilie! …wie Sie von uns wissen, lässt uns auch der inzwischen über 30jährige tägliche Kontakt mit Immobilien niemals vergessen, wie wichtig jede einzelne für Sie davon ist. 

„Wir wünschen Ihnen von Herzen eine

schöne Weihnachtszeit und für das

Jahr 2021 alles Gute!“

Gute Gründe für einen Verkauf über einen Makler

Gute Gründe für den Verkauf der Immobilie über einen Makler des Vertrauens

Mit dem Verkaufen einer Immobilie wird das Ziel verfolgt, den bestmöglichen Verkaufserlös zu erzielen und im besten Fall gleichzeitig einen sympathischen Nachfolger für die eigene Immobilie zu finden. Das funktioniert in der Regel nur schwierig ohne den Makler in Krefeld, der den Immobilienmarkt hier am Niederrhein kennt. Darüber hinaus sollte der Makler über das fachliche Know-how, eine mehr- oder besser noch langjährige Erfahrung verfügen und die Immobilienbranche, wie man so schön sagt, aus dem FF beherrschen.

Kurz gesagt: Es gibt mehrere gute Gründe, um sich vertrauensvoll an uns zu wenden.

Persönliche und diskrete Beratung

Wir legen viel Wert darauf, den Immobilienverkäufer in jeder Phase persönlich und individuell zu beraten. Dazu gehört es, dass er von der ersten Information bis zum Beurkundungstermin beim Notar ein und denselben Ansprechpartner bei uns behält. Mit unserem bewährten Netzwerk rund um Finanzierung, Umbau, Rechts- und Steuerberatung können wir in jedem Stadium des Hausverkaufs einen Rundum-Service aus einer Hand bieten. Wir beantworten auch schwierige Fragen direkt oder vermitteln einen zeitnahen Termin bei unseren Netzwerkpartnern. 

Realistische Wertermittlung für den Verkaufserlös

Jeder Immobilienverkauf beginnt bei uns mit einer seriösen oder anders formuliert realistischen Einschätzung des erzielbaren Verkaufserlöses. Diese fachliche Objektivität von uns wird seit jeher bei den Kunden hochgeschätzt. Anhand einer ortsabhängigen fundierten Markt- und Zielgruppenanalyse ermitteln und errechnen wir das reelle Kaufpreispotential für die private oder gewerbliche Immobilie. 

Exklusive und maßgeschneiderte Vermarktung 

Ein Schwerpunkt unserer Maklertätigkeit ist die maßgeschneiderte Vermarktung. Jede Immobilie ist ein Unikat, das es exklusiv anzubieten und zu vermarkten gilt. Dazu nutzen wir alle sich heutzutage bietenden Möglichkeiten; von einer Drohnen-Aufnahme der Liegenschaft mit Haus und Grundstück über die 3D-Begehung des Gebäudeinnern bis hin zum Home Staging. Mit unserem Marketingkonzept sprechen wir ganz gezielt die Käufer- und Interessensgruppen für Ihre Immobilie an. Einbezogen werden alle am Markt vertretenen gängigen Medien, und darüber hinaus natürlich auch der große Bestand unserer eigenen Datenbank – wussten Sie, dass wir einer der führenden Ansprechpartner für suchende Kunden aus Düsseldorf sind?

Sie als unser Auftraggeber können sich in Echtzeit darüber informieren, wie es aktuell um Ihren Immobilienverkauf steht. 

Unser Spektrum erweitert sich übrigens auch dadurch, dass wir Gemeinschaftsgeschäfte mit ausgewählten Maklerkollegen aus dem Immobilienverbund abwickeln. 

Einzelbesichtigungen und professionelles Verhandeln bis zum Verkauf

Die gut vorbereitete und organisierte Besichtigung ist der Schlüssel zum erfolgreichen Immobilienverkauf. Ungeachtet eines damit verbundenen Mehraufwandes bevorzugen wir Einzelbesichtigungen vor dem Hintergrund, uns voll und ganz auf jeden einzelnen Kaufinteressenten konzentrieren zu können. Das führt erfahrungsgemäß deutlich früher zum Erfolg und erspart im Endeffekt Zeit, Geld und Manpower. Der Käufer fühlt sich seinerseits ganz persönlich angesprochen, wenn im Anschluss an die Immobilienbesichtigung das Verhandlungsgespräch in unserem Maklerbüro fortgesetzt wird. Für ihn ist das ein runder Besichtigungstermin, der ihm positiv in Erinnerung bleibt. 

Makler mit bewährtem Aftersales-Service

Die Immobilie verkaufen mit Kersting endet keineswegs bei der Präsentation eines oder einiger ernsthafter Kaufinteressenten. Für Sie ist der Immobilienverkauf erst mit dem notariellen Beurkundungstermin sowie mit der anschließenden rechtssicheren Übergabe unter Dach und Fach. Bis dahin begleiten wir Sie mit Rat und Tat und sind natürlich auch bei dem so wichtigen Beurkundungstermin beim Notar dabei.

Unser Aftersales-Management ist insbesondere dann gefragt und gewünscht, wenn im Anschluss an das abgewickelte Immobiliengeschäft ein weitergehender Beratungs- und Kooperationsbedarf besteht. Beide Seiten haben sich kennengelernt und können auf einen erfolgreichen Immobilienverkauf zurückblicken. Das macht Mut und Zuversicht zu mehr.

Kersting Immobilien – Ihr zuverlässiger Makler in Krefeld 

Neben diesen genannten gibt es noch weitere gute Gründe für einen Immobilienverkauf mit uns. Keineswegs ist jeder Hausbesitzer ein ausgewiesener Immobilienexperte. Oftmals ist es aus Zeitgründen gar nicht möglich, sich selbst um den Immobilienverkauf zu kümmern. Dennoch soll ein optimales Ergebnis erzielt werden. Spätestens jetzt geht es nicht mehr ohne den Immobilienmakler. 

Fazit – Verkaufen mit Kersting aus Krefeld führt zum Erfolg

Seit nunmehr als 30 Jahren besteht unser Familienbetrieb im Herzen von Krefeld Bockum, sodass wir uns sicherlich als absolute „Kenner“ hier in Krefeld und Umgebung bezeichnen dürfen.
Wir bieten Ihnen für den Immobilienverkauf in Krefeld und Umgebung ein Rundum-sorglos-Paket vom ersten Kennenlernen in unserem Immobilienshop bis zum Aftersales-Service an. Dazwischen liegen vielfältige Arbeitsschritte, von denen Sie nichts mitbekommen. Innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens präsentieren wir Ihnen -im besten Fall- mehrere bonitätsgeprüfte Kaufinteressenten, unter denen Sie den besten und Ihnen genehmsten auswählen. 

Weitere Informationen rund um das Thema Verkaufen mit Kersting finden Sie hier: https://www.kersting-immobilien.de/verkaufen/

Sprechen Sie uns sehr gerne an, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten. 

Wir freuen uns auf Sie!

Immobilien auf Rentenbasis: Mehr Geld im Ruhestand

Die moderne Medizin macht es möglich, dass Menschen immer älter werden und sich gleichzeitig lange Zeit einer guten Gesundheit erfreuen. Unsere Renten sinken jedoch konstant, sodass es für viele Rentner schwierig ist, den gewohnten Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten. Wer der drohenden Altersarmut entkommen möchte, kann auf eine Immobilien-Leibrente zurückgreifen. Dieses oftmals unbekannte Modell sichert Immobilienbesitzern ein lebenslanges Wohnrecht und schafft zusätzlich liquide Mittel, um den verdienten Ruhestand in vollen Zügen zu genießen. Doch was ist eine Immobilien-Leibrente, wie funktioniert das Konzept und was gilt es bei Immobilien auf Rentenbasis zu beachten?

Was ist Hausverkauf auf Rentenbasis?

Der Erwerb einer Immobilie ist immer noch eine der besten Möglichkeiten der Altersvorsoge. Eine eigene Immobilie verursacht jedoch auch Kosten. So müssen laufend Steuern und Abgaben abgeführt sowie Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden. Bei der Immobilien-Leibrente wird das eigene Haus oder die eigene Wohnung, meist über einen versierten Makler, an einen Investor verkauft. Im Zuge des Immobilienerwerbs bezahlt der Investor nicht sofort einen gesamten Kaufbetrag nicht, sondern überweist dem Verkäufer eine regelmäßige Rente. Der Verkäufer erhält dadurch im Ruhestand zusätzliche finanzielle Mittel, behält jedoch sein Wohnrecht und darf die Immobilie uneingeschränkt nutzen. 

Wie funktioniert der Immobilienverkauf gegen Rente?

Bei der Immobilien-Leibrente wird die Immobilie verkauft, wobei der Verkäufer ein sogenanntes Nießbrauch- oder Wohnrecht erwirbt. Dieses Recht sichert dem Verkäufer eine regelmäßige Zusatzrente, deren genaue Höhe im Grundbuch verankert ist. Der exakte Betrag der Leibrente wird auf Basis unterschiedlicher Faktoren berechnet. Dazu zählen beispielsweise der Verkaufswert der Immobilie, anfällige Zinsen sowie die vereinbarte Dauer der Rente. Zudem lässt sich eine Wertsicherungsklausel vereinbaren, sodass die Rente automatisch an die aktuelle Inflationsrate angepasst wird. Sämtliche Vereinbarungen werden in einem notariell beglaubigten Vertrag festgehalten, wodurch rechtliche Sicherheit entsteht, die zuverlässig vor Altersarmut schützt. So ist es beispielsweise auch möglich, eine Zeitrente zu definieren, die unabhängig von der Lebensdauer des Verkäufers, auch über dessen Tod hinaus, bis zu einem definierten Zeitpunkt an die Angehörigen ausbezahlt wird.

Wie sieht das Modell in der Praxis aus?

In der Praxis überschreibt der Verkäufer die Immobilie an den Investor. Im Gegenzug erhält der Verkäufer ein lebenslanges Wohnrecht und eine zusätzliche Rente zur Altersvorsorge. Die Kosten für Steuern, Abgaben und größere Reparaturarbeiten werden in der Regel vom neuen Eigentümer getragen. Je nach Ausgestaltung des Vertrags ist es jedoch möglich, dass der Rentenbezieher sich auch weiter selbstständig um kleinere Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten kümmert. Die Höhe der Leibrentenzahlung ist im Grundbuch hinterlegt, wobei es dem neuen Käufer nicht möglich ist, Eigenbedarf anzumelden. Der Verkäufer ist somit unkündbar und darf das Haus oder die Wohnung lebenslang nutzen.

Was macht das Konzept der Immobilien-Leibrente so attraktiv?

Das Modell der Immobilien-Leibrente ist eine Win-win-Situation für beide Parteien, wobei ein erfahrener Makler für gewöhnlich den besten Immobilienpreis (bzw. monatliche Rente) für den Verkäufer erzielt. So erhält der Verkäufer nicht nur eine monatliche Rente, sondern muss auch keine Grundsteuer mehr bezahlen. Zudem lassen sich die Kosten für die Instandhaltung oder Sanierung vertraglich regeln, wodurch es zu einer zusätzlichen finanziellen Entlastung des Rentners kommt. Die Leibrente wird zudem auch dann ausbezahlt, wenn sich der Verkäufer dazu entscheidet, in eine Seniorenresidenz zu ziehen. Der Investor profitiert wiederum von der günstigen Finanzierung, da bei Kauf nicht der gesamte Immobilienpreis sofort fällig wird. So muss für den Kauf oftmals kein Darlehen aufgenommen werden, wobei vorhandene liquide Mittel für die Sanierung oder Renovierung aufgewendet werden können. 

Ihre Vorteile bei Kersting Immobilien

Wir von Kersting Immobilien sind seit Jahren Ihr verlässlicher Partner für den Immobilienverkauf in Krefeld und Umgebung und das auch auf Rentenbasis. Unsere Schwerpunkte liegen hierbei auf kompetenter und umfassender Beratung sowie auf Transparenz und Rechtssicherheit. Unser erfahrenes Team nimmt sich gerne für Sie Zeit und entwickelt mit Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung, die Ihre individuellen Wünsche und Ansprüche erfüllt. Sind Sie jetzt neugierig geworden oder haben Sie Fragen rund um das Thema Leibrente? Dann kontaktieren Sie uns ganz einfach telefonisch oder über unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie!

Was bedeutet COVID-19 für den Immobilienmarkt in Krefeld?

Der Einfluss von COVID-19 auf den Krefelder Immobilienmarkt

Das Corona-Virus beeinflusst derzeit die meisten Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens. Davon ist auch der Immobilienmarkt nicht ausgenommen. Viele Immobilienverkäufer und Kaufinteressenten fragen sich, ob es konkrete Auswirkungen für den Immobilienmarkt, speziell in Krefeld gibt. Grundsätzlich ist bei Kersting Immobilien eine stabile Nachfrage zu verzeichnen. Es besteht kein Abwärtstrend in Krefeld. 

Keine großen Einbußen in Krefeld

Entgegen der vielfach geäußerten Befürchtungen und nicht zuletzt vor dem Hintergrund fallender Kurse an der Börse liegt die Vermutung nahe, dass sich die gegenwärtige Lage negativ auf die Immobilienpreise auswirkt. Das ist allerdings nur in Ballungszentren und Großstädten der Fall. Hier besteht die Sorge, ob ein stabiles Zinsniveau langfristig haltbar sein wird und das Kaufinteresse wesentlich beeinflusst. Es existiert am allgemeinen Markt etwas Unruhe, die jedoch auf die Krefelder Situation keine spezifischen Auswirkungen hat. Der Krefelder Markt reagiert anders als Märkte der Großstädte. Attraktive Preise im Vergleich zu den Metropolstädten machen eine Investition lohnenswert.

Krefelder Immobilienmarkt

Gerade Interessenten, die in diesen Tagen bereits kurz vor einem Kaufabschluss stehen, sind unsicher geworden und fragen sich, ob ein Kauf beziehungsweise Verkauf lohnen. Kersting Immobilien rät dazu, den weiterhin bestehenden stabilen Trend zu nutzen und aktuelle Vorhaben wie geplant umzusetzen. Es ist nicht zu erwarten, dass die Preise für Immobilien rasant abstürzen. Selbst bei kurzfristigen geringen Instabilitäten des Preisniveaus ist eine sukzessive Normalisierung und kein Abwärtstrend in Krefeld zu erwarten. Insbesondere für Immobilien im Anlagebereich gibt es im Stadtbereich eine ungebrochene und durch die gefallenen Aktien sogar leicht erhöhte Nachfrage.

Mögliche Auswirkungen des Shutdown

In vielen Branchen werden gravierende finanzielle Einbußen durch einen längeren Shutdown befürchtet. Ökonomen gehen jedoch davon aus, dass sich gerade die Immobilienbranche davon gut erholen wird. Auch bei einer zu erwartenden Rezession wird sich erwartungsgemäß die wirtschaftliche Lage im Verlauf der Sommermonate wieder deutlich entspannen. Sogar bei einem noch länger andauernden Shutdown sind Experten nicht der Ansicht, dass es gravierende Einbußen im Immobiliensektor geben wird. Selbst ein vorübergehender Rückgang an Kaufaktivitäten aufgrund fehlender klassischer Besichtigungsmöglichkeiten ändert nichts daran, dass weiterhin gebaut wird und Bauvorhaben in Planung sind.  Selbst unter Berücksichtigung einer kurzzeitigen Verlangsamung von Neubauten durch fehlende Arbeiter ist hier lediglich von einer zeitlichen Verzögerung auszugehen. Liquide Investoren warten nur darauf, in Bauvorhaben zu investieren, und werden so zu einer deutlichen Stabilisierung der Lage beitragen. 

Veränderungen beim Kundenkontakt

Auch wenn eine stabile Nachfrage am Krefelder Immobilienmarkt zu verzeichnen ist, wird es doch Veränderungen beim unmittelbaren Kundenkontakt geben. Besichtigungstermine, bei denen sich Kaufinteressenten auf engerem Raum begegnen, wird es in der Form aufgrund des Corona-Virus vorerst nicht geben. Stattdessen setzt die Immobilienbranche auf Kundenkontakt online statt Vor-Ort-Besichtigung. Die gesetzlich verbindlichen Abstandsregeln erfordern neue und vor allem kreative Maßnahmen. Ein Großteil der Abläufe lässt sich dabei problemlos online (z.B. 360-Grad Besichtigung) abwickeln. Das betrifft erste Besichtigungen in digital aufbereiteten Räumlichkeiten ebenso wie das Bewerten von konkreten Objekten und das Einschätzen von Kaufpreisen. Auch der Austausch von Informationen zur Immobilie lässt sich unter Einhaltung der erforderlichen Kontaktsperre umsetzen und entsprechend telefonisch gestalten. 

Fazit

Es zeigt sich am allgemeinen Markt etwas Unruhe in Bezug auf die Entwicklung beim Kauf und Verkauf von Immobilien. Der Krefelder Markt reagiert anders als Märkte der Großstädte. Er verzeichnet eine hohe Stabilität und eine ungebrochene Nachfrage durch Kaufinteressenten. Die Kaufpreise von Immobilien sind nach wie vor konstant, vor allem im Bereich der Wohnimmobilien. Finanzexperten sehen weiterhin ein stabiles Zinsniveau, das sich vor allem durch die Corona-Unsicherheiten auch nicht ändern wird. Die Zinsen werden niedrig bleiben und möglicherweise sogar noch weiter fallen. Ein Grund zur Besorgnis besteht zum gegenwärtigen Zeitraum vor allem in kleineren Märkten nicht. 

Kersting-Immobilien wird -im Spielbetrieb des KEV- Namensgeber im Business-Club des Königpalast!

Wir freuen uns in dieser Saison ein kleiner aber „fester“ Teil der Krefelder Pinguine sein zu können.

Mit dem Namensrecht am Business-Club im Königpalast freuen wir uns, als Krefelder Familienunternehmen, ein wichtiges Stück Krefeld zu unterstützen.

Wir hoffen gleichzeitig ein kleines Statement setzen zu können und andere kleine Krefelder Unternehmen zu einer Unterstützung zu bewegen.
Die „Jungs“ der Pinguine haben es verdient und zeigten in den letzten Spielen eindrucksvoll was diese Saison möglich ist!

Martin und Kristopher Kersting vor einem der Banner

Roll-Up Display im Eingangsbereich des Stadions

Projekt „Krüllsdyk“ in Krefeld erfolgreich abgeschlossen

24 Neubauwohnungen vermarktet.

In diesem Jahr fertiggestellt, konnten wir heute den letzten Mietvertrag unterzeichnen und das Projekt „Krüllsdyk“ erfolgreich abschließen.

Sehr zentral gelegen, prägt dieses schöne Objekt nun das Stadtbild im Krefelder Dykgebiet. Es standen Wohnungsgrößen von 60 – 107 qm mit bester Ausstattung und viel Licht zur Vermietung. Darüber hinaus gab es ausreichend Stellplätze im rückwärtigen Innenhof. Ein kleines aber doch wichtiges Detail in diesen Lagen…

Weitere Projekte, auch im Verkauf, folgen in Kürze. Informationen hier bei uns: www.kersting-immobilien.de

„Langsames Erwachen“ – Krefeld hat es nun auf eine volle Seite in der FAZ am Sonntag geschafft!

„Viele Jahre lag Krefeld tief im Dornröschenschlaf. Nun entdecken vor allem Düsseldorfer die prächtigen Gründerzeitbauten rund um den Stadtwald. Die Innenstadt muss noch wachgeküsst werden.“ 

FAZ, 20.08.2017, Nr. 33, S. 48 von Miriam Beul

Wer am vergangenen Sonntag (20.08.2017) die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung gelesen hat, staunte nicht schlecht, als die ganze Seite 48 dem Thema Wohnen in Krefeld gewidmet war.

Nachdem vor einigen Wochen bereits die BILD ein bekanntes Immobilienportal zitierte und Krefeld zu den Top 3 Städten mit dem größten Wertzuwachs zählte, meldet sich nun auch die FAZ zu Wort und spiegelt damit das deutlich gestiegene Interesse am Wohnstandort Krefeld nochmals wider.

Der Artikel ist hier zu finden: Langsames Erwachen – Wohnen in Krefeld

Auch wir, als lokales Unternehmen, wurden zu dem Thema befragt und haben unsere Sichtweise einmal schildern dürfen. Wir freuen uns sehr über das gestiegene Interesse am hiesigen Wohnstandort und sind gewillt die positive Entwicklung mit unserem Know-How weiter zu unterstützen.

Immobilienscout24 Premium Partner 2017

Zum 5. Mal in Folge – wir sagen Danke!

Wir freuen uns sehr, das wir auch dieses Jahr wieder von Immobilienscout24 mit dieser Urkunde ausgezeichnet wurden. Diese Auszeichnung und die damit einhergehenden, vielen positiven, Rückmeldungen unserer Kunden bestätigen uns in unserer bewährten, über 25-Jährigen „Kersting-Dienstleistung“. Wir sagen Danke!

Sehr gerne bieten wir auch Ihnen unsere langjährige „Kersting-Dienstleistung“ für einen erfolgreichen Immobilienverkauf an. Sprechen Sie uns an, wir freuen uns!