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Teilen macht Spaß! – Gesetzesänderung der Maklerprovision ab dem 23.12.2020

Bislang und auch zukünftig erhält der Makler für seine Beratungen sowie für den Aufwand rund um die Vermittlung einer Immobilie eine Erfolgsprovision – gerne auch als Courtage bezeichnet. Abhängig vom Auftraggeber wird in die Verkäuferprovision als Innencourtage sowie in die Käuferprovision als sog. Außencourtage unterschieden. Die prozentuale Provisionshöhe kann vom Grundsatz her frei ausgehandelt werden. Deutschlandweit haben sich in den einzelnen Bundesländern marktübliche Provisionen entwickelt, an die sich die Makler weitgehend gebunden sehen. Dabei handelt es sich um Provisionssätze zwischen etwa drei bis zu sieben Prozent des vertraglichen Kaufpreises, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Das sind die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für Immobilienmakler vor und auch nach der gesetzlichen Neuregelung. 

Aktuelle Situation:

Entscheidend ist nun, wer dem Immobilienmakler seine Courtage bezahlt. Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung gibt es dafür keine gesetzliche Grundlage. Die eventuelle Kostenteilung zwischen Verkäufer und Käufer (bereits üblich in NRW), in welchem Verhältnis auch immer, blieb eine freiwillige oder anders gesagt reine Verhandlungssache. Sowohl die Provisionshöhe als auch der Kostenträger ist nicht gesetzlich verankert. Beide Aspekte werden in Bundesländern und dortigen Regionen ganz unterschiedlich gehandhabt. So ist es in manchen Bundesländern durchaus gängige Praxis, dass der Immobilienkäufer die Courtage in voller Höhe bezahlt. Das wirkt sich verteuernd auf seine Erwerbsnebenkosten aus und soll nun zukünftig besser geregelt werden.

Zukünftige Regelung ab Ende Dezember 2020

Das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“, kurz Maklergesetz vom 12.06.2020 tritt mit Wirkung ab 23.12.2020 in Kraft.

Danach gilt folgendes:

  1. Wenn der Immobilienmakler für Verkäufer + Käufer tätig wird und mit beiden einen Vertrag abschließt, wird die vereinbarte Maklercourtage von jedem von ihnen hälftig getragen. Die hiermit bezeichnete Doppletätigkeit des Maklers ist die wohl gängigste Arbeitsweise und wird damit auch im Fokus dieser neuen Regelung liegen. 
  2. Wird nur mit einem von beiden, also Verkäufer oder Käufer ein Maklervertrag abgeschlossen, dann ist auch nur der „Besteller“ courtagepflichtig – also eine beratende Tätigkeit für eine der Parteien. Die bestellende Partei kann jedoch mit der anderen Partei (meistens dann der Käufer) eine Erstattung der Courtage bis zur Höhe von höchstens 50 Prozent vereinbaren. Damit hat der Auftraggeber (Besteller) die Möglichkeit, seinen Courtageanteil um bis zur Hälfte zu reduzieren. Diese Handhabung dürfte allerdings eher eine Ausnahme bleiben.

Sinn und Zweck der Gesetzesänderung ist die Teilung der Maklerprovision zu je ½ und damit eine faire Kostenverteilung für eine beidseitig gleichwertige, beratende und vermittelnde Tätigkeit. 

Geltungsbereich der Gesetzesänderung auf dem Immobilienmarkt

Das neue Maklergesetz gilt für alle ab respektive nach dem 23.12.2020 abgeschlossenen Vermittlungsverträge. Der Gesetzesname macht deutlich, dass diese Neuregelung ausschließlich die Vermittlung von Wohnungen und Einfamilienhäusern betrifft. Als solche gelten unter anderem das klassische Reihenhaus, die Doppelhaushälfte oder eine schöne Villa am Stadtwald. Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung sind ebenfalls betroffen. Ausgenommen von der neuen Regelung sind Zwei- und Mehrfamilienhäuser wie auch Baugrundstücke. Eine weitere Voraussetzung bzw. Einschränkung ist der Käuferkreis der auf den Verbraucher als natürliche Person des Privatrechts beschränkt ist. Wenn der Käufer im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit handelt, dann gilt für den Maklervertrag die aktuell bestehende, freie Verhandlungsmöglichkeit. 

Bisherige Idee des Bestellerprinzips ist passé 

Anhand der Neuregelung mit der hälftigen Teilung wird die Courtage nun fair geteilt. Nach dem „echten“ Bestellerprinzip hätte fast ausnahmslos der Verkäufer bezahlt gemäß dem Grundsatz: Wer die Musik bestellt der muss sie bezahlen. Umgekehrt war es eine bisher durchaus gängige Praxis, dass der Käufer die Courtage übernommen hat. 

Das neue Maklergesetz macht deutlich, dass der Immobilienmakler mehr als nur ein Berater für die reine Käufer- oder Verkäuferseite ist. Als Vermittler zwischen beiden Parteien, gilt es beide Seiten bestmöglich zu beraten und zu einem positiven Endergebnis für beide Seiten zu kommen.
Mit dem neuen Gesetz wird diese wichtige Beratungs- und Vermittlungsposition unterstrichen und nicht eine Partei allein übermäßig mit den Kosten belastet.

Schriftform anstelle von Handschlag 

Eine weitere Neuerung in dem jetzigen Maklergesetz ist die zwingende Schriftform für den Abschluss des Maklervertrages. Die war in der Vergangenheit zwar meistens üblich, aber eben nicht vorgeschrieben. 

Die Textform ist  ebenfalls  auf die nach dem Maklergesetz vorgesehenen Immobilienvermittlungen von Häusern und Wohnungen sowie auf den privat tätigen Personenkreis begrenzt. Die Schriftform kann durchaus formlos per Brief, Telefax oder E-Mail sein; ein formeller Vertrag ist dazu nicht notwendig. 

Kurz gesagt: Handschlag oder mündliche Absprache sind, wie auch das sog. konkludente Handeln nicht mehr ausreichend und im Zweifelsfall gegenstandslos.

Fazit 

Eine Neuerung die ein gesundes Gleichgewicht in den gesamten Immobilienmarkt bringen wird. 

Bei uns in NRW wird sich hierdurch nicht viel ändern, da bereits seit vielen Jahren nach dem Prinzip der Teilung gearbeitet wird – nun dann aber eben auch per Gesetz!

Wir beantworten Ihnen gerne Ihre weiteren Fragen rund um das Thema „Neues Maklergesetz“ und auch gerne zur aktuellen Marktlage in Krefeld ganz allgemein. 

Wir freuen uns auf Sie!

Gute Gründe für einen Verkauf über einen Makler

Gute Gründe für den Verkauf der Immobilie über einen Makler des Vertrauens

Mit dem Verkaufen einer Immobilie wird das Ziel verfolgt, den bestmöglichen Verkaufserlös zu erzielen und im besten Fall gleichzeitig einen sympathischen Nachfolger für die eigene Immobilie zu finden. Das funktioniert in der Regel nur schwierig ohne den Makler in Krefeld, der den Immobilienmarkt hier am Niederrhein kennt. Darüber hinaus sollte der Makler über das fachliche Know-how, eine mehr- oder besser noch langjährige Erfahrung verfügen und die Immobilienbranche, wie man so schön sagt, aus dem FF beherrschen.

Kurz gesagt: Es gibt mehrere gute Gründe, um sich vertrauensvoll an uns zu wenden.

Persönliche und diskrete Beratung

Wir legen viel Wert darauf, den Immobilienverkäufer in jeder Phase persönlich und individuell zu beraten. Dazu gehört es, dass er von der ersten Information bis zum Beurkundungstermin beim Notar ein und denselben Ansprechpartner bei uns behält. Mit unserem bewährten Netzwerk rund um Finanzierung, Umbau, Rechts- und Steuerberatung können wir in jedem Stadium des Hausverkaufs einen Rundum-Service aus einer Hand bieten. Wir beantworten auch schwierige Fragen direkt oder vermitteln einen zeitnahen Termin bei unseren Netzwerkpartnern. 

Realistische Wertermittlung für den Verkaufserlös

Jeder Immobilienverkauf beginnt bei uns mit einer seriösen oder anders formuliert realistischen Einschätzung des erzielbaren Verkaufserlöses. Diese fachliche Objektivität von uns wird seit jeher bei den Kunden hochgeschätzt. Anhand einer ortsabhängigen fundierten Markt- und Zielgruppenanalyse ermitteln und errechnen wir das reelle Kaufpreispotential für die private oder gewerbliche Immobilie. 

Exklusive und maßgeschneiderte Vermarktung 

Ein Schwerpunkt unserer Maklertätigkeit ist die maßgeschneiderte Vermarktung. Jede Immobilie ist ein Unikat, das es exklusiv anzubieten und zu vermarkten gilt. Dazu nutzen wir alle sich heutzutage bietenden Möglichkeiten; von einer Drohnen-Aufnahme der Liegenschaft mit Haus und Grundstück über die 3D-Begehung des Gebäudeinnern bis hin zum Home Staging. Mit unserem Marketingkonzept sprechen wir ganz gezielt die Käufer- und Interessensgruppen für Ihre Immobilie an. Einbezogen werden alle am Markt vertretenen gängigen Medien, und darüber hinaus natürlich auch der große Bestand unserer eigenen Datenbank – wussten Sie, dass wir einer der führenden Ansprechpartner für suchende Kunden aus Düsseldorf sind?

Sie als unser Auftraggeber können sich in Echtzeit darüber informieren, wie es aktuell um Ihren Immobilienverkauf steht. 

Unser Spektrum erweitert sich übrigens auch dadurch, dass wir Gemeinschaftsgeschäfte mit ausgewählten Maklerkollegen aus dem Immobilienverbund abwickeln. 

Einzelbesichtigungen und professionelles Verhandeln bis zum Verkauf

Die gut vorbereitete und organisierte Besichtigung ist der Schlüssel zum erfolgreichen Immobilienverkauf. Ungeachtet eines damit verbundenen Mehraufwandes bevorzugen wir Einzelbesichtigungen vor dem Hintergrund, uns voll und ganz auf jeden einzelnen Kaufinteressenten konzentrieren zu können. Das führt erfahrungsgemäß deutlich früher zum Erfolg und erspart im Endeffekt Zeit, Geld und Manpower. Der Käufer fühlt sich seinerseits ganz persönlich angesprochen, wenn im Anschluss an die Immobilienbesichtigung das Verhandlungsgespräch in unserem Maklerbüro fortgesetzt wird. Für ihn ist das ein runder Besichtigungstermin, der ihm positiv in Erinnerung bleibt. 

Makler mit bewährtem Aftersales-Service

Die Immobilie verkaufen mit Kersting endet keineswegs bei der Präsentation eines oder einiger ernsthafter Kaufinteressenten. Für Sie ist der Immobilienverkauf erst mit dem notariellen Beurkundungstermin sowie mit der anschließenden rechtssicheren Übergabe unter Dach und Fach. Bis dahin begleiten wir Sie mit Rat und Tat und sind natürlich auch bei dem so wichtigen Beurkundungstermin beim Notar dabei.

Unser Aftersales-Management ist insbesondere dann gefragt und gewünscht, wenn im Anschluss an das abgewickelte Immobiliengeschäft ein weitergehender Beratungs- und Kooperationsbedarf besteht. Beide Seiten haben sich kennengelernt und können auf einen erfolgreichen Immobilienverkauf zurückblicken. Das macht Mut und Zuversicht zu mehr.

Kersting Immobilien – Ihr zuverlässiger Makler in Krefeld 

Neben diesen genannten gibt es noch weitere gute Gründe für einen Immobilienverkauf mit uns. Keineswegs ist jeder Hausbesitzer ein ausgewiesener Immobilienexperte. Oftmals ist es aus Zeitgründen gar nicht möglich, sich selbst um den Immobilienverkauf zu kümmern. Dennoch soll ein optimales Ergebnis erzielt werden. Spätestens jetzt geht es nicht mehr ohne den Immobilienmakler. 

Fazit – Verkaufen mit Kersting aus Krefeld führt zum Erfolg

Seit nunmehr als 30 Jahren besteht unser Familienbetrieb im Herzen von Krefeld Bockum, sodass wir uns sicherlich als absolute „Kenner“ hier in Krefeld und Umgebung bezeichnen dürfen.
Wir bieten Ihnen für den Immobilienverkauf in Krefeld und Umgebung ein Rundum-sorglos-Paket vom ersten Kennenlernen in unserem Immobilienshop bis zum Aftersales-Service an. Dazwischen liegen vielfältige Arbeitsschritte, von denen Sie nichts mitbekommen. Innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens präsentieren wir Ihnen -im besten Fall- mehrere bonitätsgeprüfte Kaufinteressenten, unter denen Sie den besten und Ihnen genehmsten auswählen. 

Weitere Informationen rund um das Thema Verkaufen mit Kersting finden Sie hier: https://www.kersting-immobilien.de/verkaufen/

Sprechen Sie uns sehr gerne an, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten. 

Wir freuen uns auf Sie!