Bestellerprinzip ab 01.06 – Wir sind bereit!

Das heiß diskutierte Bestellerprinzip tritt nun mit dem 01.06 in Kraft!

Zusammengefasst bedeutet dies, das derjenige die Provision bezahlt, der auch bestellt. Also in der Regel der Vermieter der seine Wohnungen nicht selbst vermieten möchte. Nur noch in Ausnahmefällen ist der Mieter zur Zahlung einer Provision verpflichtet.

Fälschlicherweise wird oft angenommen, dass sich diese Gesetzesänderung auch auf den Verkauf bzw. Kauf einer Immobilie bezieht. Dem ist nicht so.

Wir haben uns bereits über lange Zeit mit der nun anstehenden Änderung auseinandergesetzt und passende Konzepte entwickelt. Für Sie als Eigentümer haben wir verschiedene Dienstleistungspakete zusammengeschnitten die je nach Bedarf und Interesse in Anspruch genommen werden können. Keine starren Provisionsvereinbarungen….
Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich und freuen uns auf Ihren Anruf.

Natürlich suchen wir auch weiterhin für Sie als Mietinteressent jederzeit gerne nach einer passenden Immobilie. Rufen Sie uns gerne an und wir besprechen mit Ihnen Ihr persönliches Suchprofil.